Die Steuer für Gartenhäuser, auch bekannt als „Gartenhaussteuer“ oder „Gartenschuppensteuer“, ist eine Steuer, die für Außenbauten wie Schuppen, Hütten, Garagen oder Scheunen gilt. Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, um betroffen zu sein.
- Wann muss man die Gartenhaussteuer zahlen? Wenn Sie diese Steuer für Gartenhäuser zahlen müssen, liegt das daran, dass Ihre Außenkonstruktion mindestens 5m2 groß ist und mindestens 1,80 Meter hoch. Nur geschlossene Räume unterliegen dieser Steuer. Wenn Sie also eine Pergola oder einen offenen Unterstand haben, müssen Sie keinen Cent bezahlen. Unabhängig davon, ob es sich um einen zerlegbaren Unterstand handelt oder nicht, gelten die gleichen Vorschriften: Sie müssen diese Steuer zahlen.
- Wie hoch ist die Steuer für Gartenhäuser? Das hängt von der Größe Ihres Unterstandes ab. Tatsächlich wird sie wie folgt berechnet: Fläche in Quadratmetern x Pauschaltarif x vom Bundesland und der Stadt festgelegte Sätze. Der Pauschaltarif steigt erneut und beträgt nun 916 € pro Quadratmeter (1038 € in der Ile de France). Es ist jedoch ratsam, sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung zu informieren, da einige Kommunen eine Befreiung gewähren, unabhängig von der Größe des Gartenhauses.
- Interessant zu wissen: Es gibt spezifische Beträge für bestimmte Konstruktionen. Wenn Sie beispielsweise einen Pool bauen, beträgt der Betrag für 2024 festgelegt auf 250 € pro m2. Für Flächen von Solarmodulen werden es 10 € pro m2 sein. Um den Betrag Ihrer Steuer für Gartenhäuser zu berechnen, besuchen Sie www.cohesion-territoires.gouv.fr.
- Gartenhaussteuer: Wie kann man sie 2024 vermeiden? Das Verständnis Ihrer Steuererklärung kann ein echtes Rätsel sein, aber es ist entscheidend, die Formulare richtig zu interpretieren, denn sie können versteckte Tipps enthalten, mit denen Sie Geld sparen können! Wenn Sie beispielsweise Ihr Gartenhaus innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Arbeiten mit dem Formular 6704 IL anmelden, können Sie für 2 Jahre einen vollständigen oder teilweisen Erlass Ihrer Grundsteuer erhalten! Und das ist noch nicht alles: Dieser Tipp funktioniert auch für Swimmingpools!
- Wählen Sie einen zerlegbaren Unterstand: Konstruktionen ohne feste Fundamente im Boden und bis zu 3 Monate pro Jahr genutzt werden, sind nicht steuerpflichtig. Es gibt vorgefertigte Bausätze im Handel, um den Prozess zu vereinfachen!
- Entscheiden Sie sich für einen halboffenen Unterstand: Eine strukturell einer Pergola ähnliche Konstruktion ist von der Gartenhaussteuer befreit.
- Begrenzen Sie die Größe Ihres Unterstands: Strukturen mit weniger als 5m2 unterliegen nicht der Steuer für Gartenhäuser. Wenn Sie sich für ein kleineres Modell entscheiden, können Sie diese Steuer vermeiden.
- Konsultieren Sie Ihre lokale Gemeinde: Die Regeln, insbesondere in Bezug auf Befreiungen, können von Gemeinde zu Gemeinde variieren. Erkundigen Sie sich bei den örtlichen Behörden, um spezifische Informationen für Ihre Region zu erhalten.
Es ist auch möglich, eine Befreiung von der Müllabfuhrsteuer zu erhalten.
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